Eintritt und Noviziat

Wenn
Gott ruft...
Gott
ruft auf sehr verschiedene Weisen. Ein zuverlässiges Zeichen der
Berufung besteht darin, dass man im Herzen die göttliche Einladung
spürt, sich ausschließlich Ihm hinzugeben. Hierbei geht es nicht um
einen Befehl, sondern um eine Einladung. Wie sich bei der Ehe beide
Partner für das Eheleben entscheiden müssen, so ist auch zum
Ordensberuf die freie, großherzige Antwort des Berufenen notwendig.
Wohin
aber ruft Gott?
Viele entscheiden sich, dem Ruf
Gottes zu einer besonderen Nähe zu Ihm zu folgen. Das heißt aber
noch nicht, dass Gott sie in die Kartause ruft. Für die
Kartäuserberufung ist es nämlich erforderlich, dass man auch die
Sehnsucht nach einem ausschließlich dem Gebet und der Stille
geweihten Leben spürt oder aber den unüberhörbaren, wenn auch oft
unverständlichen Ruf in gerade diesen Orden der Kartäuser.
Entscheidung
Es bedarf ziemlich viel Mut zum Eintritt ins Kloster. Dieser
Eintritt vollzieht sich meistens ohne jegliche vorherige
Sicherheiten außer denen, die uns der Glaube gibt. Jesus läßt diese
Ungewissheit zu, weil er wünscht, dass wir uns ohne Berechnung
einzig um Seinetwillen entscheiden. Eines ist jedoch sicher: Noch
nie hat jemand bereut, diesen Schritt aus Liebe zu Gott getan zu
haben.
Fähigkeit
Der Kandidat muss natürlich ein gläubiger Katholik mit geordnetem
Glaubensleben und von wenigstens elementarer religiöser Bildung
sein. Weiterhin muss er körperlich und psychisch gesund, fähig
sowohl für das Leben in der Einsamkeit als auch in der Gemeinschaft.
Voraussetzung ist, dass er bereit ist, alle Pflichten zu erfüllen,
die ihm der Ordensstand und die Oberen auferlegen. Unter den
Eigenschaften, die der Kandidat für das einsame Leben mit sich
bringen soll, ist die Fähigkeit eines maßvollen und nüchternen
Urteils von größter Bedeutung. Kandidaten unter 20 Jahren oder über
45 Jahren werden nur ausnahmsweise angenommen. Für den Zellenmönch
sind außerdem eine für das Priestertum ausreichende Allgemeinbildung
und Gehör für den Gesang erforderlich. Vor dem Eintritt ins Noviziat
muss er sich ausreichende Kenntnis der lateinischen Sprache
erwerben. Die wichtigste Bedingung ist aber, dass er Gott mehr liebt
als sich selbst.
Aufnahme
Wer den Wunsch hat, unser Leben näher kennen zu lernen, kann einige
Wochen das Leben der Brüder oder der Patres in der Zelle unter der
Leitung des Novizenmeisters teilen. Wenn er sich darauf zum Eintritt
ins Kloster entschließt, entscheiden der Prior und der Magister über
seine Aufnahme. Einige Tage nach seinem Eintritt erhält er einen
schwarzen Mantel und ein Käppchen, die er bei der gemeinsamen
Liturgie trägt. Die Postulatur dauert wenigstens drei Monate und
nicht länger als ein Jahr. Wenn der Postulant bei seinem Entschluss
bleibt, bittet er darauf im Kapitel, ihn "um der Liebe Gottes willen
als demütigsten Diener aller zur Probe im Mönchsgewand aufzunehmen"
(Stat. 36,3). Darauf stimmt die Gemeinschaft geheim über seine
Aufnahme ab. Jedoch ist die Entscheidung in der Hand des Priors.
Bitte und Abstimmung begleiten auch alle folgenden Stufen der
monastischen Ausbildung.
Noviziat
Während des Noviziates, das zwei Jahre dauert, trägt der Novize die
weiße Kutte mit einer kurzen Kukulle (Skapulier) und bei der
Liturgie darüber einen schwarzen Mantel. Wenn er auch das
Eigentumsrecht über seinen Besitz bewahrt, hat er in der Zelle
nichts Eigenes, damit er dem entblößten Christus nachfolgen kann.
Gegen Ende des ersten Noviziatsjahres müssen sich die Brüder
entweder für das Leben als Konversen oder für das Leben als
Donaten entscheiden. Die Patresnovizen beginnen nach dem
ersten Noviziatsjahr das Theolgiestudium, das auf einer unserem
Leben angepassten Weise im Kloster selbst durchgeführt wird.
Gelübde
Nach Ablauf des Noviziats legt der Mönch für drei Jahre die Gelübde
der Beständigkeit, des Gehorsams und der Bekehrung des Lebens ab.
Die Zellenmönche verbleiben während dieser Zeit noch unter der
Führung des Novizemeisters. Die Brüder aber bleiben bis zu den
ewigen Gelübden im Noviziat. Nach drei Jahren erneuert der Mönch
seine Gelübde für weitere zwei Jahre. Danach wird er, wenn er sich
bewährt hat, zur feierlichen Profess zugelassen, die ihn bis zum
Tode bindet. Die Statuten sagen, dass man sich vor der
unwiderruflichen Bindung durch die Gelübde gründlich überlegen soll,
"ob man sich in der Tat Gott für immer übereignen will." Wenn die
unwiderrufliche, öffentliche Bindung auch erst nach siebenjähriger
Prüfung vollzogen wird und der Novize während des zweijährigen
Noviziates jederzeit frei den Orden verlassen kann, gilt aber schon
beim Eintritt das Wort Jesu: "Keiner, der die Hand an den Pflug
gelegt hat und nochmals zurückblickt, taugt für das Reich Gottes"
(Lk. 9,62). Wer nur mit der Absicht eintritt, einen Versuch zu
machen, würde gerade das Wesentliche des Kartäuserlebens nicht
erfahren, das in der bedingungslosen Übereignung seiner selbst an
Gott besteht.