Eintritt und Noviziat

 


 

 

Wenn Gott ruft...
Gott ruft auf sehr verschiedene Weisen. Ein zuverlässiges Zeichen der Berufung besteht darin, dass man im Herzen die göttliche Einladung spürt, sich ausschließlich Ihm hinzugeben. Hierbei geht es nicht um einen Befehl, sondern um eine Einladung. Wie sich bei der Ehe beide Partner für das Eheleben entscheiden müssen, so ist auch  zum Ordensberuf die freie, großherzige Antwort des Berufenen notwendig.

Wohin aber ruft Gott?
Viele entscheiden sich, dem Ruf Gottes zu einer besonderen Nähe zu Ihm zu folgen. Das heißt aber noch nicht, dass Gott sie in die Kartause ruft. Für die Kartäuserberufung ist es nämlich erforderlich, dass man auch die Sehnsucht nach einem ausschließlich dem Gebet und der Stille geweihten Leben spürt oder aber den unüberhörbaren, wenn auch oft unverständlichen Ruf in gerade diesen Orden der Kartäuser.


Entscheidung
Es bedarf ziemlich viel Mut zum Eintritt ins Kloster. Dieser Eintritt vollzieht sich meistens ohne jegliche vorherige Sicherheiten außer denen, die uns der Glaube gibt. Jesus läßt diese Ungewissheit zu, weil er wünscht, dass wir uns ohne Berechnung einzig um Seinetwillen entscheiden. Eines ist jedoch sicher: Noch nie hat jemand bereut, diesen Schritt aus Liebe zu Gott getan zu haben.
 

Fähigkeit
Der Kandidat muss natürlich ein gläubiger Katholik mit geordnetem Glaubensleben und von wenigstens elementarer religiöser Bildung sein. Weiterhin muss er körperlich und psychisch gesund, fähig sowohl für das Leben in der Einsamkeit als auch in der Gemeinschaft. Voraussetzung ist, dass er bereit ist, alle Pflichten zu erfüllen, die ihm der Ordensstand und die Oberen auferlegen. Unter den Eigenschaften, die der Kandidat für das einsame Leben mit sich bringen soll, ist die Fähigkeit eines maßvollen und nüchternen Urteils von größter Bedeutung. Kandidaten unter 20 Jahren oder über 45 Jahren werden nur ausnahmsweise angenommen. Für den Zellenmönch sind außerdem eine für das Priestertum ausreichende Allgemeinbildung und Gehör für den Gesang erforderlich. Vor dem Eintritt ins Noviziat muss er sich ausreichende Kenntnis der lateinischen Sprache erwerben. Die wichtigste Bedingung ist aber, dass er Gott mehr liebt als sich selbst.
 

Aufnahme
Wer den Wunsch hat, unser Leben näher kennen zu lernen, kann einige Wochen das Leben der Brüder oder der Patres in der Zelle unter der Leitung des Novizenmeisters teilen. Wenn er sich darauf zum Eintritt ins Kloster entschließt, entscheiden der Prior und der Magister über seine Aufnahme. Einige Tage nach seinem Eintritt erhält er einen schwarzen Mantel und ein Käppchen, die er bei der gemeinsamen Liturgie trägt. Die Postulatur dauert wenigstens drei Monate und nicht länger als ein Jahr. Wenn der Postulant bei seinem Entschluss bleibt, bittet er darauf im Kapitel, ihn "um der Liebe Gottes willen als demütigsten Diener aller zur Probe im Mönchsgewand aufzunehmen" (Stat. 36,3). Darauf stimmt die Gemeinschaft geheim über seine Aufnahme ab. Jedoch ist die Entscheidung in der Hand des Priors. Bitte und Abstimmung begleiten auch alle folgenden Stufen der monastischen Ausbildung.
 

Noviziat
Während des Noviziates, das zwei Jahre dauert, trägt der Novize die weiße Kutte mit einer kurzen Kukulle (Skapulier) und bei der Liturgie darüber einen schwarzen Mantel. Wenn er auch das Eigentumsrecht über seinen Besitz bewahrt, hat er in der Zelle nichts Eigenes, damit er dem entblößten Christus nachfolgen kann. Gegen Ende des ersten Noviziatsjahres müssen sich die Brüder entweder für das Leben als Konversen oder für das Leben als Donaten entscheiden. Die Patresnovizen beginnen nach dem ersten Noviziatsjahr das Theolgiestudium, das auf einer unserem Leben angepassten Weise im Kloster selbst durchgeführt wird.
 

Gelübde
Nach Ablauf des Noviziats legt der Mönch für drei Jahre die Gelübde der Beständigkeit, des Gehorsams und der Bekehrung des Lebens ab. Die Zellenmönche verbleiben während dieser Zeit noch unter der Führung des Novizemeisters. Die Brüder aber bleiben bis zu den ewigen Gelübden im Noviziat. Nach drei Jahren erneuert der Mönch seine Gelübde für weitere zwei Jahre. Danach wird er, wenn er sich bewährt hat, zur feierlichen Profess zugelassen, die ihn bis zum Tode bindet. Die Statuten sagen, dass man sich vor der unwiderruflichen Bindung durch die Gelübde gründlich überlegen soll, "ob man sich in der Tat Gott für immer übereignen will." Wenn die unwiderrufliche, öffentliche Bindung auch erst nach siebenjähriger Prüfung vollzogen wird und der Novize während des zweijährigen Noviziates jederzeit frei den Orden verlassen kann, gilt aber schon beim Eintritt das Wort Jesu: "Keiner, der die Hand an den Pflug gelegt hat und nochmals zurückblickt, taugt für das Reich Gottes" (Lk. 9,62). Wer nur mit der Absicht eintritt, einen Versuch zu machen, würde gerade das Wesentliche des Kartäuserlebens nicht erfahren, das in der bedingungslosen Übereignung seiner selbst an Gott besteht
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